Schulordnung der Grundschule Am See

Genehmigt durch die Gesamtkonferenz am 01.06.2026

Die Schulordnung gilt für alle Kinder und Erwachsenen an unserer Schule.

Alle Kinder und auch alle Mitarbeitenden sollen sich in unserer Schule wohlfühlen, lernen und lehren können.

1. Unterrichtszeiten

Es gelten folgende Unterrichts- und Pausenzeiten:

Frühaufsicht für alle: ab 07.25 Uhr

Klassen 1 und 2

  Zeiten Mo Di Mi Do Fr
1. Std 07.45 – 08.30 Uhr Unterricht
Frühstück 08.30 – 08.45 Uhr Frühstückspause
2.Std 08.45 – 09.30 Uhr Unterricht
1. Pause 09.30 – 09.55 Uhr 1. Pause
3. Std 09.55 – 10.35 Uhr Unterricht
2. Pause 10.35 – 10.55 Uhr 2. Pause
4. Std 10.55 – 11.40 Uhr Unterricht
5. Std 11.45 – 12.30 Uhr tageweise Unterricht
GTS 1 12.30 – 14.15 Uhr GTS 1 (Essen + Hausaufgaben + Spielen)
GTS 2 14.15 – 16.00 Uhr GTS 2 (Kurse oder Freispiel)

 

Klassen 3 und 4

  Zeiten Mo Di Mi Do Fr
1. Std 07.45 – 08.30 Uhr Unterricht
Frühstück 08.30 – 08.45 Uhr Frühstückspause
2.Std 08.45 – 09.30 Uhr Unterricht
1. Pause 09.30 – 09.55 Uhr 1. Pause
3. Std 09.55 – 10.35 Uhr Unterricht
2. Pause 10.35 – 10.55 Uhr 2. Pause
4. Std 10.55 – 11.40 Uhr Unterricht
5. Std 11.45 – 12.30 Uhr Unterricht
3. Pause 12.30 – 12.45 Uhr      
6. Std 12.45 – 13.30 Uhr AG 13.15. (3.)  
GTS 1 13.30 – 14.15 Uhr GTS 1 (Essen + Hausaufgaben + Spielen)
GTS 2 14.15 – 16.00 Uhr GTS 2 (Kurse oder Freispiel)

Ist die Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse, so teilt nur der/die Klassensprecher/-in dieses dem Sekretariat oder einer anderen Lehrkraft mit.

2. Haftung Wertgegenstände

Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte, Handys etc. sowie Gegenstände, die nicht zum Unterricht gehören, fallen ausschließlich in die Verantwortlichkeit der Schülerinnen, Schüler und Eltern. Eine Verantwortlichkeit und Haftung durch die Schule ist ausgeschlossen.

3. Pflichten, Möglichkeiten und Gestaltungsräume der Schülerinnen und Schüler

In unserer Schule kann ich:

  • andere Kinder treffen und kennenlernen
  • mit anderen Kindern oder Erwachsenen reden, spielen, arbeiten, gemeinsam etwas planen und durchführen
  • Neues lernen
  • zuschauen, was andere tun
  • etwas Wichtiges oder Schönes erleben
  • mich wohlfühlen

Dazu brauche ich:

  • andere Kinder, die freundlich sind
  • Erwachsene, die Zeit für mich haben und mir zuhören
  • Räume, die gemütlich sind
  • Regeln, die von mir eingehalten werden
  • eine gemeinsame Zeiteinteilung aller, damit ich auch wirklich Zeit zum Spielen, zum Lernen und zum Ausruhen habe

Damit ich gern in meiner Schule bin, halte ich folgende Vereinbarungen ein:

  • Ich darf meine Meinung in angemessener Form äußern; ich gestehe anderen das gleiche Recht zu.
  • Ich helfe anderen.
  • Ich achte das Eigentum anderer.
  • Ich verhalte mich anderen gegenüber fair.
  • Ich beleidige und provoziere weder Kinder noch Erwachsene.
  • Ich fange keinen Streit und keine Prügelei an.
  • Ich bringe keine Dinge mit, die andere oder den Unterricht stören oder gefährden.
  • Ich beschädige meine Schule nicht und werfe keinen Müll umher.
  • Ich verhalte mich im Unterricht und während der GTS so, dass niemand gestört wird.
  • Ich ziehe vor dem Unterricht meine Hausschuhe an.
  • Vor dem Unterricht lege ich alle benötigten Bücher und Hefte auf den Tisch.
  • Ich bleibe auf dem Schulgelände.

4. Pflichten, Möglichkeiten und Gestaltungsräume der Lehrkräfte

  • Ich achte auf pünktlichen Unterrichtsbeginn.
  • Ich nehme mir Zeit für meine Schülerinnen und Schüler.
  • Ich behandele meine Schülerinnen und Schüler freundlich und nehme deren Probleme ernst.
  • Ich setze gezielt das Lob als pädagogische Methode ein.
  • Ich bespreche mindestens einmal im Schuljahr die Schulregeln mit meinen Schülerinnen und Schülern.
  • Ich nehme mir Zeit für gemeinsame Klassenaktivitäten.
  • Ich bin offen für die Mitwirkung und Einflussnahme von Eltern auf die Gestaltung des Schullebens.
  • Ich reagiere angemessen und möglichst unmittelbar auf Verstöße gegen die Schulordnung und beziehe die Eltern bei der Konfliktlösung mit ein (nach Stufenplan).
  • Ich verlasse zu den großen Pausen als Letzte/r den Klassenraum und sorge dafür, dass er abgeschlossen ist.
  • Ich melde Verstöße außerhalb des Unterrichts (Pause, Betreuung, GTS, Bus, …) der Klassenleitung.

5. Pflichten, Möglichkeiten und Gestaltungsräume der Eltern

  • Ich erhalte zur Einschulung meines Kindes mit dem Logbuch die Schulordnung der GS Am See in Groß Twülpstedt und verpflichte mich, die mich betreffenden Regeln einzuhalten.
  • Ich begleite verantwortungsbewusst die schulische Laufbahn meines Kindes gemeinsam mit den Lehrkräften.
  • Ich betrachte die Erziehungsaufgabe als gemeinsamen Auftrag von Elternhaus und Schule und arbeite bei Konflikten mit der Schule zusammen.
  • Ich informiere die Schule über das Sekretariat per Anruf oder Mail vor Unterrichtsbeginn (bis 7.30 Uhr) über das Fehlen meines Kindes.
  • Ich unterstütze die Schule in ihrem Bemühen mein Kind für eine gesunde Ernährung zu sensibilisieren, in dem ich ihm ein ausreichendes und möglichst gesundes Frühstück (auch Getränk) mitgebe.

6. Regeln für den Bereich der Ganztagsschule

In den Fluren und Klassenräumen

  • Meinen Schulranzen stelle ich auf bzw. in die gekennzeichneten Bänke und Regale auf dem Schulflur.

Hausaufgabenbetreuung bzw. Betreuung:

  • Im gesamten Innenbereich der Schule beachte ich die Hausschuhpflicht. Ich gehe leise zu den Hausaufgabenbetreuungsräumen und störe die arbeitenden Schülerinnen und Schüler nicht.
  • Dort beginne ich zügig mit meiner Arbeit.
  • Wenn ich meine Hausaufgaben erledigt habe, spreche ich mit meiner Betreuerin ab, ob bzw. wann ich den Raum verlassen und auf den Schulhof in die Mittagsbetreuung gehen darf. Ich ziehe mich leise an und gehe leise in die Mittagsbetreuung.

Kurse:

  • Wenn mein Kurs in fremden Räumen stattfindet, gehe ich nicht an die Sachen anderer Kinder.
  • Den Raum verlasse ich so, wie ich ihn vorgefunden habe.

Regelverstöße

  • Bei groben Regelverstößen findet ein Gespräch mit GTS-Mitarbeitenden statt, zusätzlich erhält die Klassenleitung mündlich oder schriftlich eine entsprechende Mitteilung.
  • Auf wiederholte Regelverstöße folgt die Anwendung des 4-Stufen-Programms.

7. Weitere Regeln für Schülerinnen und Schüler

Ich grenze niemanden aus.

  • Ich weiß, dass alle Menschen verschieden sind.
  • Auch wenn jemand anders ist oder anders aussieht als ich, gehört er zu uns.
  • Ich weiß, dass andere auszulachen oder ihnen schlimme Wörter zu sagen, weh tut!

Wenn Kinder sich streiten:

  • Ich sage: „Hört auf!“
  • Bei einer schlimmen Prügelei hole ich Hilfe.
  • Nach einem Streit, an dem ich beteiligt war, entschuldige ich mich.

Ich gehe vorsichtig mit allen Dingen um.

  • Wenn ich etwas aus Versehen kaputt mache, sage ich Bescheid.
  • Wenn ich mir etwas leihen möchte, frage ich.

Im Schulgebäude gehe ich langsam und verhalte mich ruhig und leise.

  • Ich höre auf Flurlotsen, wenn sie mich freundlich daran erinnern.

In der Regenpause bleibe ich in meinem Klassenraum.

  • Dort darf ich spielen und mich ruhig beschäftigen,.z.B. malen, lesen, bauen … .
  • Ich lasse die Klassenraumtüren in der Regenpause offen. Falls sie jemand schließt, öffne ich sie wieder.

In der Hofpause gehe ich auf den Schulhof.

  • Dort darf ich rennen, toben und spielen.
  • Ausgeliehenes Spielmaterial bringe ich danach zurück.

Nach der Pause gehe ich ruhig in den Klassenraum und setze mich auf meinen Platz.

  • Im Klassenraum beschäftige ich mich leise.
  • Ich komme pünktlich zum Unterricht und bringe mein Unterrichtsmaterial vollständig mit.

Ich halte Ordnung:

  • Ich räume meine Sachen selber weg und helfe anderen beim Aufräumen.
  • Nach dem Unterricht verlasse ich den Klassenraum ordentlich.
  • Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Ich hinterlasse sie so, wie ich sie gerne vorfinden möchte – also sauber.
  • Ich trenne Müll.
  • Ich spare Strom und Wasser.

Am Freitag räumt eine der vierten Klassen den Schulhof auf.

Während der gesamten Busfahrt sitze ich auf meinem Platz.

Wenn ich mich nicht an die Regeln der Schulordnung gehalten habe, muss ich mit Folgen rechnen, z.B.: .

  • angemessene Entschuldigung
  • einer zusätzlichen Aufgabe
  • den Schaden ersetzen
  • Mitteilung an die Eltern
  • dem Ausschluss von zukünftigen schönen Veranstaltungen

Wenn ich mehrfach gegen die Regeln der Schulordnung verstoße, wird nach dem 4-Stufen-Programm verfahren.

Das 4-Stufen-Programm sieht diese Schritte vor:

1. Stufe: Gespräch der Schülerin oder des Schülers mit der Klassen- oder Fachlehrkraft

2. Stufe: Gespräch der Schülerin oder des Schülers mit der Klassenleitung und den Eltern ODER mit der Schulleitung. Auf Wunsch kann eine Mediatorin mit Einverständnis aller Beteiligten hinzu gezogen werden.

3. Stufe: Gespräch der Schülerin oder des Schülers und seinen Eltern mit der Klassenleitung und der Schulleitung. Auf Wunsch kann eine Mediatorin mit Einverständnis aller Beteiligten hinzu gezogen werden.

4. Stufe: Bei weiteren Verstößen folgt eine Klassenkonferenz.

8. Digitale Ordnung der GS Am See

Grundsatz:

An unserer Schule steht das soziale Miteinander im Mittelpunkt. Digitale Geräte wie Smartphones oder Smartwatches sind für die Schülerinnen und Schüler im Schulalltag nicht notwendig und auch nicht erwünscht.

Regeln im Umgang mit digitalen Geräten:

  • Mitgebrachte Geräte (auch Smartwatches) bleiben ausgeschaltet in der Schultasche.
  • Die Nutzung auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.
  • In Notfällen kann über das Sekretariat Kontakt zu den Erziehungsberechtigten oder nahen Angehörigen aufgenommen werden.
  • Smartwatches mit Abhörfunktion sind gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur generell in Deutschland verboten.

Maßnahmen bei Zuwiderhandlungen:

1. Erstverstoß

  • Ermahnung durch die Lehrkraft
  • Hinweis auf die geltenden Regeln und Gespräch über das Verhalten

2. Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß

  • Einbehaltung des Geräts bis zum Ende des Schultages, Abholung durch den Schüler
  • Information der Erziehungsberechtigten
  • Bei wiederholtem Fehlverhalten: befristete Einbehaltung mit verpflichtendem Gespräch zusammen mit den Erziehungsberechtigten

3. Verbreitung strafbarer Inhalte
(z. B. Cybermobbing, Gewaltvideos, pornografische Inhalte, heimliche Aufnahmen)

  • Sofortige Information der Schulleitung
  • Sicherung von Beweismitteln (ohne Einsichtnahme in private Inhalte)
  • Anzeige bei der Polizei oder dem Jugendamt, wenn erforderlich
  • Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen gemäß § 61 NSchG

 

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